DER SCHATZMEISTER INFORMIERT
Auf dieser Seite erfahren Sie immer Neuigkeiten von unserem Schatzmeister.
Informationen zu SEPA
Ab 01.02.2014 stellt die Kreditindustrie auf ein neues Verfahren um; auch Einzüge und Lastschriften von Vereinen und Firmen sind hiervon betroffen. Daher wird auch der Bürgernetzverein künftig über das SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT einziehen. Wir möchten unsere Mitglieder bereits im voraus zu diesem Thema und den daraus entstehenden Änderungen informieren.
Das bisherige System von Kontonummer und Bankleitzahl wird Europaweit durch das einheitliche SEPA Verfahren ersetzt.
Im SEPA Zahlungsverkehr gibt es eine IBAN (International Bank Account Number) die die bisherige Kontonummer ersetzt und eine BIC (Business Identifier Code) als Ersatz für die Bankleitzahl.
Die Daten des Bürgernetverein für den Landkreis Günzburg e. V.
IBAN: DE53720518400000004812
BIC: BYLADEM1GZK (Sparkasse Günzburg-Krumbach)
Ihre Daten finden Sie auf Ihrer EC/Bankkarte oder auf Ihrem Kontoauszug.
Auch für Lastschriften ändert sich etwas. Künftig muss für jede Lastschrift (Lastschriftsmandat) eine Mandatsreferenz gebildet werden. Der Förderverein für den Landkreis Günzburg e. V. verwendet hier Ihre Mitgliedsnummer mit dem Zusatz „BNV“.
Weiter wurde jedem Verein und jeder Firma eine Gläubiger ID zugeordnet, an der der Zahlungspflichtige den Einziehenden genau erkennen kann. Die Gläubiger ID des Förderverein Bürgernetz für den Landkreis Günzburg e. V. lautet: DE44ZZZ00000298907
Alle bisherigen Einzugsermächtigungen behalten Ihre Gültigkeit. Sie brauchen also keine neue Genehmigung erteilen – ausser Ihre Bankverbindung ändert sich.
Der Mitgliedsbeitrag 2015 wird der erste Beitrag sein, den der Bürgernetzverein über SEPA einzieht. Sie werden dann nachfolgende Daten auf Ihrem Kontoauszug finden:
- Die Gläubiger ID des Vereins „DE44ZZZ00000298907“
- Ihre Mandatsreferenz „BNVMitgliedsnummer“
- Buchungstext „Mitgliedsbeitrag 2015“
- Buchungstext „Näheres unter www.bnv-gz.de“
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Kontakte zur Verfügung.